GHS |
Neben REACH wird demnächst eine weitere Änderung des Chemikalienrechts wirksam. Unter dem Schlagwort GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals) wird eine weltweit einheitliche Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt. Innerhalb der Europäischen Union wird dieses System mit der Verordnung 1272/2009/EU implementiert. In der Europäischen Union ist dafür auch die Bezeichnung CLP (Classification, Labelling, Packaging) gebräuchlich.
Durch das GHS wird ein neues System zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen eingeführt. Die bisherigen schwarzen Piktogramme mit schwarzem Rahmen auf orangefarbenen Grund werden durch schwarze Piktogramme mit rotem Rahmen auf weißem Grund ersetzt. Die neuen Piktogramme stehen auf der Ecke. Einige Piktogramme werden dabei abgeschafft, andere kommen hinzu. Auch an der Einstufung bestimmter Chemikalien können Änderungen erfolgen. Die R- und S-Sätze zur näheren Charakterisierung eines Gefahrstoffes werden durch H- und P-Phrasen abgelöst.
Für reine Stoffe erfolgt die Umstellung am 01.12.2010 für Gemische am 01.06.2015. Die CTP GmbH hat die Erfordernisse des GHS bereits in ihren Sicherheitsdatenblättern umgesetzt. Sollten Sie mit einem reinen Gefahrstoff beliefert werden, so enthält das zugehörige Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 2 (Mögliche Gefahren) bereits die Einstufung nach GHS neben der bisherigen Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG. Bei Produkten die selbst keine Gefahrstoffe sind, jedoch solche enthalten finden Sie die jeweiligen Angaben nach GHS und nach Richtlinie 67/548/EWG unter Punkt 3 (Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen).


